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Häufig können Depressive wegen ihrer Krankheit gewisse Tätigkeiten nicht mehr aus- bzw. fortführen. Aktivitäten, die eigentlich der Gesundheit dienen, wie Fitneß-Center-Mitgliedschaften fallen darunter. Was aber tun, wenn man infolge der Depression nicht mehr ins Fitneß-Studio gehen kann? Darf man dann fristlos kündigen oder muß man den Vertrag nach einer ordentlichen Kündigung auslaufenlassen? Daß in solchen Fällen nach Nachweis eines ärztlichen Attests auch die fristlose Kündigung möglich ist, weist nun folgender Link nach: Leidet die Kundin eines Fitness-Centers an Depressionen (was hier auch beim Gesundheitscheck des Centers bestätigt wurde), schließt sie dennoch einen langfristigen Vertrag ab, so kann sie diesen fristlos beenden, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegt, in dem ihr dringend empfohlen wird, die physiotherapeutische Behandlung im Fitnesscenter abzubrechen. Hier wollte der Studiobetreiber die Kundin nicht ziehen lassen, weil ihre Krankheit bereits bei Vertragsabschluss bekannt war. Er forderte die Beiträge für weitere drei Monate - ohne Erfolg. (Amtsgericht Geldern, 4 C 428/05) Quelle: http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1020206 Ich habe Jura studiert und freue mich immer über konkrete Links zu Urteilen, die die Depression als Krankheit und damit Motiv einer Klage explizit erwähnen. In vielen Fällen kann mittels Analogie auf ähnliche chronische und schwere Krankheiten zurückgreifen.
Comments:
1 Comment posted on "Sonderkündigungsrecht bei Fitneß-Verträgen für Depressive"
Silke on February 3rd, 2007 at 11:08 pm #
Hallo René, ein Buchtip mit sehr guten Tips - wie ich finde - ist http://verlag.psychiatrie.de/b.....k/395.html Der Sonderfall Fitnesscenter wird zwar nicht behandelt, also umso besser, wenn Du ihn hier darstellst ;-)! Liebe Grüße Silke Post a comment
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