Archive for the ‘Rechtliches’ Category

Feb
20
Filed Under (Rechtliches) by Rene Kriest on 20-02-2007

Aufatmen für alle Opfer dubioser Fragebogen-Spielchen im Internet. Ein Ende bei versteckt angegebenen Preisen in irgendwelchen AGB wie etwa in zu fragwürdiger Berühmtheit gelangten „Lebenserwartungstest“ hat in der Sache das Amtsgericht München I bereitet.

In Frage stand die Zahlungspflicht bei Berechnung der „Lebenserwartung“ auf einer Internet-Seite. Auf den ersten Eindruck hin wirkte dieser Dienst kostenfrei. Mittels AGB wollte die Dienst-Anbieterin jedoch eine Gebühr hierfür erheben. Nicht gefolgt ist dieser Ansicht das AG München und hat entsprechend hierauf gerichtete Zahlungsforderungen nicht bestätigt.

Wie man sich fürderhin wider fragwürdige Internet-Machenschaften wehren kann, kann man auch hier nachlesen.

Update (22.2.2007)

Im sehr geschätzten Blog “Verbraucherrechtliches” sind vertiefende Informationen zum Urteil enthalten.

Update (23.2.2007)

Auch die PC-Welt berichtet vom Schicksal der 30 € für die erwartungsfrohen Schicksalsgläubigen.



Abofalle? Mahnung oder gar Inkasso-Schreiben wegen angeblich zu entrichtender Gebühr?

Gemeinsam bilden diese Worte fürchterliche Begriffe aus der dunkelsten Ecke der Abzock-Mafia im Internet. Doch sollte man in Fällen wie diesen tun, wenn guter Rat teuer (Rechtsberatung beim Anwalt) ist?

Rasche und verständliche Hilfe kann man unter nachfolgenden Links finden. Für wichtig erachte ich die Links vor allem deshalb, da Depressive in der Regel unter Angstattacken, Unsicherheit und fehlendem Selbstvertrauen leiden.

Im Rechtsverkehr, wie man Vertragsverhältnisse usf. nennt, kann das zu Problemen führen. Aus Unsicherheit heraus geben Depressive meist klein bei, anstatt sich tatkräftig zu wehren. Häufig wird ähnlich Betroffene im Internet rasch ausfindig machen können, indem man mittels Google.de nach entsprechend ähnlichgelagerten Fällen sucht.

Fragen und Antworten zu häufig gestellten Rechtsfragen

Die Website „Verbraucherrechtliches“ beschäftigt sich unter anderem in einer FAQ mit folgenden, hochrelevanten und wiederkehrenden Fragen und Problemen:

  • Ich hab ‘ne Rechnung bekommen war aber nie auf der Seite bzw. habe mich überhaupt nicht angemeldet. Muss ich nun zahlen?
  • Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?
  • Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?
  • Können die mir auch den Gerichtsvollzieher nach Hause schicken?
  • Und muss ich damit rechnen, dass die vom Inkasso-Büro zu mir nach hause kommen?
  • Die schicken mir ständig Mahnungen. Kann ich die deswegen verklagen?

Textvorlagen, die man an die Abzocker schicken kann, um sich erfolgreich zu wehren 

Ums Betroffenen so einfach wie möglich zu machen, sich in Fällen, wie den oben beschriebenen schleunigst zu wehren, bietet eine weitere Website Textvordrucke an, die man ganz einfach in MS Word kopiert, ausdruckt und versendet.



Dec
13
Filed Under (Rechtliches) by Rene Kriest on 13-12-2006

Häufig können Depressive wegen ihrer Krankheit gewisse Tätigkeiten nicht mehr aus- bzw. fortführen. Aktivitäten, die eigentlich der Gesundheit dienen, wie Fitneß-Center-Mitgliedschaften fallen darunter. Was aber tun, wenn man infolge der Depression nicht mehr ins Fitneß-Studio gehen kann? Darf man dann fristlos kündigen oder muß man den Vertrag nach einer ordentlichen Kündigung auslaufenlassen?

Daß in solchen Fällen nach Nachweis eines ärztlichen Attests auch die fristlose Kündigung möglich ist, weist nun folgender Link nach:

Leidet die Kundin eines Fitness-Centers an Depressionen (was hier auch beim Gesundheitscheck des Centers bestätigt wurde), schließt sie dennoch einen langfristigen Vertrag ab, so kann sie diesen fristlos beenden, wenn sie ein ärztliches Attest vorlegt, in dem ihr dringend empfohlen wird, die physiotherapeutische Behandlung im Fitnesscenter abzubrechen. Hier wollte der Studiobetreiber die Kundin nicht ziehen lassen, weil ihre Krankheit bereits bei Vertragsabschluss bekannt war. Er forderte die Beiträge für weitere drei Monate - ohne Erfolg. (Amtsgericht Geldern, 4 C 428/05)

Quelle: http://www.valuenet.de/php/newsContent.php?objid=1020206

Ich habe Jura studiert und freue mich immer über konkrete Links zu Urteilen, die die Depression als Krankheit und damit Motiv einer Klage explizit erwähnen. In vielen Fällen kann mittels Analogie auf ähnliche chronische und schwere Krankheiten zurückgreifen.



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