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Abofalle? Mahnung oder gar Inkasso-Schreiben wegen angeblich zu entrichtender Gebühr? Gemeinsam bilden diese Worte fürchterliche Begriffe aus der dunkelsten Ecke der Abzock-Mafia im Internet. Doch sollte man in Fällen wie diesen tun, wenn guter Rat teuer (Rechtsberatung beim Anwalt) ist? Rasche und verständliche Hilfe kann man unter nachfolgenden Links finden. Für wichtig erachte ich die Links vor allem deshalb, da Depressive in der Regel unter Angstattacken, Unsicherheit und fehlendem Selbstvertrauen leiden. Im Rechtsverkehr, wie man Vertragsverhältnisse usf. nennt, kann das zu Problemen führen. Aus Unsicherheit heraus geben Depressive meist klein bei, anstatt sich tatkräftig zu wehren. Häufig wird ähnlich Betroffene im Internet rasch ausfindig machen können, indem man mittels Google.de nach entsprechend ähnlichgelagerten Fällen sucht. Fragen und Antworten zu häufig gestellten Rechtsfragen Die Website „Verbraucherrechtliches“ beschäftigt sich unter anderem in einer FAQ mit folgenden, hochrelevanten und wiederkehrenden Fragen und Problemen:
Textvorlagen, die man an die Abzocker schicken kann, um sich erfolgreich zu wehren Ums Betroffenen so einfach wie möglich zu machen, sich in Fällen, wie den oben beschriebenen schleunigst zu wehren, bietet eine weitere Website Textvordrucke an, die man ganz einfach in MS Word kopiert, ausdruckt und versendet.
Comments:
6 Comments posted on "Abzock-Falle? Dein Recht als Depressiver, Angehöriger und Minderjähriger"
Susanne on January 27th, 2007 at 1:09 pm #
darf man im blog einen screenshot von einem film veröffentlichen?
Rene Kriest on January 27th, 2007 at 1:39 pm #
Es kommt darauf an! Generell ist es aber laut UrhG so, daß man zu jounalistischen Zwecken, also zwecks Informierung der Allgemeinheit Bilder veröffentlichen darf (vgl. auch Fernsehbilder in der ARD vom Fußball, als Sat 1/Premiere noch die Rechte hatten).
Susanne on January 27th, 2007 at 1:43 pm #
also ich darf einen screenshot von dr. house machen? muss ich da dann ein Quelle oder copyright angeben? sat1?
Rene Kriest on January 27th, 2007 at 10:45 pm #
Hi Susanne! Ich habe noch mal nachgesehen. Sagen wir es so: grundsätzlich sollte man es besser lassen, da abmahnwütige Rechteinhaber gerne RAs auf kleine Leute hetzen. Allerdings habe ich im Internet Screenshots ua bei folgenden Blogs/Websites gefunden: http://www.tvblogger.de/dr-hou.....irst-look/ Daher würde ich vorschlagen, mal mit dem Webmeister der Dr. House-Fansite aufzunehmen und zu fragen, ob er eine Erlaubnis hat, Screenshots usf. abzubilden, und falls ja, wie er das mit Sat 1 oder so geregelt hat. Ggf. könnte man auch noch Sat 1 in der Angelegenheit selbst anschreiben. Das hatte ich vor Jahren auch schon mal bei irgendeiner Sache gemacht und wenn man freundlich fragt, erhält man meist auch eine wohlwollende Antwort. Denn nicht wie im Falle der Harry-Potter-Abmahnwelle gegen Fansites von kleinen Kindern scheint man bei Sat 1 eher auf Unterstützung der Internet-Fans zu setzen. René
Gerald Mann on January 28th, 2007 at 9:21 am #
Hallo René, ich lese deinen Blog wirklich gerne, daher möchte ich dich warnen. Denn du betreibst hier Rechtsberatung, sofern du kein Anwalt bist würde ich dir empfehlen Abstand davon zu nehmen. Denn nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsberatung durchführen. Und wie du sicher weißt sind diese ein abmahnwütiges Völkchen. cu Gerald
Rene Kriest on January 28th, 2007 at 10:00 am #
Hallo Gerald! Danke für Deinen Hinweis. Du hast vollkommen recht, mit dem, was Du schreibst. Ich habe Jura studiert, bin aber dennoch kein Rechtsanwalt. Zur Sicherheit werde ich noch mal nachhaken, was das Gesetz hergibt. Denn Deine Warnung vor der Abmahnung ist wirklich berechtigt und ernst zu nehmen. Ferner gefällt mir Dein Blog sehr gut! Deshalb habe ich ihn gleich mal bei mir in die BlogRoll gesetzt. René Post a comment
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