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Aufatmen für alle Opfer dubioser Fragebogen-Spielchen im Internet. Ein Ende bei versteckt angegebenen Preisen in irgendwelchen AGB wie etwa in zu fragwürdiger Berühmtheit gelangten „Lebenserwartungstest“ hat in der Sache das Amtsgericht München I bereitet. In Frage stand die Zahlungspflicht bei Berechnung der „Lebenserwartung“ auf einer Internet-Seite. Auf den ersten Eindruck hin wirkte dieser Dienst kostenfrei. Mittels AGB wollte die Dienst-Anbieterin jedoch eine Gebühr hierfür erheben. Nicht gefolgt ist dieser Ansicht das AG München und hat entsprechend hierauf gerichtete Zahlungsforderungen nicht bestätigt. Wie man sich fürderhin wider fragwürdige Internet-Machenschaften wehren kann, kann man auch hier nachlesen. Update (22.2.2007) Im sehr geschätzten Blog “Verbraucherrechtliches” sind vertiefende Informationen zum Urteil enthalten. Update (23.2.2007) Auch die PC-Welt berichtet vom Schicksal der 30 € für die erwartungsfrohen Schicksalsgläubigen. Post a comment
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