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Filed Under (Rechtliches) by Rene Kriest on 20-02-2007

Aufatmen für alle Opfer dubioser Fragebogen-Spielchen im Internet. Ein Ende bei versteckt angegebenen Preisen in irgendwelchen AGB wie etwa in zu fragwürdiger Berühmtheit gelangten „Lebenserwartungstest“ hat in der Sache das Amtsgericht München I bereitet.

In Frage stand die Zahlungspflicht bei Berechnung der „Lebenserwartung“ auf einer Internet-Seite. Auf den ersten Eindruck hin wirkte dieser Dienst kostenfrei. Mittels AGB wollte die Dienst-Anbieterin jedoch eine Gebühr hierfür erheben. Nicht gefolgt ist dieser Ansicht das AG München und hat entsprechend hierauf gerichtete Zahlungsforderungen nicht bestätigt.

Wie man sich fürderhin wider fragwürdige Internet-Machenschaften wehren kann, kann man auch hier nachlesen.

Update (22.2.2007)

Im sehr geschätzten Blog “Verbraucherrechtliches” sind vertiefende Informationen zum Urteil enthalten.

Update (23.2.2007)

Auch die PC-Welt berichtet vom Schicksal der 30 € für die erwartungsfrohen Schicksalsgläubigen.



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